Verpflichtungsklage auf Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen VA; Erteilung eines Kontoauszuges als VA
Leitsatz
Grundsätzlich handelt es sich bei Erteilung eines Kontoauszugs um eine reale Handlung ohne Regelungscharakter. Allerdings
kann es sich bei der Erfüllung des Klagebegehrens auf Erteilung eines Kontoauszuges im Rahmen eines Insolvenzverfahrens um
einen VA i.S.d § 118 Satz 1 AO handeln, weil mit der Übersendung des Auszuges konkludent die Entscheidung der Behörde darüber
enthalten ist, dass dem Kläger als Insolvenzverwalter ein Anspruch auf Übermittlung von Daten zur Person eines Insolvenzschuldners
zusteht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 68 Nr. 1 ZIP 2009 S. 2400 Nr. 50 GAAAD-33281
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