Veräußerung einer Eigentumswohnung gegen
Forderungsverzicht gegenüber einem Dritten
Bewertung der
Forderung mit dem Nennwert trotz Zahlungsunfähigkeit des
Schuldners
Leitsatz
1. Bei Veräußerung einer
Eigentumswohnung bemisst sich die
Grunderwerbsteuer auch dann nach dem Wert
der vereinbarten Gegenleistung, wenn diese den Verkehrswert der Immobilie
erheblich übersteigt.
2. Unter den Begriff der
Gegenleistung i. S. d. §§
8,
9 GrEStG fallen auch
Leistungen, zu denen sich der Erwerber einem Dritten gegenüber
verpflichtet hat.
3. Der Forderungsverzicht
gegenüber einer vom Veräußerer beherrschten Kapitalgesellschaft
ist mit dem Nennwert der Forderung zu bewerten, wenn zwar die
Leistungsfähigkeit der Gesellschaft selbst aufgrund eines laufenden
Insolvenzverfahrens zweifelhaft ist, der Erwerber jedoch daneben auch die
Möglichkeit gehabt hätte, den leistungsfähigen
Veräußerer oder seine Angehörigen in Anspruch zu nehmen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAD-33277
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