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FG Münster Urteil v. - 1 K 3384/06 F EFG 2010 S. 52 Nr. 1

Gesetze: EStG § 15a Abs 4 Satz 1, EStG § 15a Abs 1 Satz 1

Personengesellschaften:

Auflösung von negativen Kapitalkonten bei den Kommanditisten einer in Auflösung befindlichen KG

Leitsatz

Negative Kapitalkonten der Kommanditisten einer KG, die auf der Hingabe von eigenkapitalersetzenden Darlehen beruhen, können zum 31.12. des Vorjahres vor dem Erlöschens/Vollbeendigungsjahr der KG aufgelöst, als deren Veräußerungsgewinne behandelt und dem Komplementär als diesen allein treffende Verluste zugerechnet werden. Die Hingabe der eigenkapitalersetzenden Darlehen kann zuvor nicht zu einer Erhöhung des Kapitalkonten i.S.d. § 15a EStG führen, sondern bleibt als Fremdkapital Sonderbetriebsvermögen I. Eine Wertberichtigung kann erst im Vollbeendigungsjahr erfolgen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 150 Nr. 4
EFG 2010 S. 52 Nr. 1
LAAAD-33275

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