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Umsatzsteuer | Unternehmerischer Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft
Zum unternehmerischen Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins (Be S. 895zug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3, § 10, § 15 UStG 1999).
Praxishinweise: Nach dem Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (BWaldG) handelt es sich bei einer Forstbetriebsgemeinschaft um einen wirtschaftlichen Verein (§ 22 BGB). Dies führt dazu, dass die gesamte Tätigkeit dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen ist; es besteht deshalb eine Vorsteuerabzugsberechtigung für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, die „ für” die Forstbetriebsgemeinschaft ausgeführt worden sind.