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StuB 23/2009 S. 893

Einkommen-/Lohnsteuer | Bewertung von verbilligten Flügen und Freiflügen ab 2010

Die zum Arbeitslohn gehörenden Vorteile aus unentgeltlich oder verbilligt gewährten Flügen werden ab kommendem Jahr durch die Anwendung von neuen Faktoren auf die zurückgelegte Flugstrecke bewertet. Das gilt sowohl für Flüge, die Fluggesellschaften ihren eigenen Mitarbeitern gewähren, als auch für Flüge, die von fremden Arbeitnehmern genutzt werden (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse vom 9.11.2009 NWB EAAAD-31922). Jeder Flug muss gesondert bewertet werden. Die Zahl der Flugkilometer ist mit dem Wert anzusetzen, der der im Flugschein angegebenen Streckenführung entspricht. Nimmt der Arbeitgeber einen nicht vollständig ausgeflogenen Flugschein zurück, so ist die tatsächlich ausgeflogene Strecke zugrunde zu legen. Bei der Berechnung des Flugkilometerwerts sind die Beträge...