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Das Stimmverbot im GmbH-Recht
Aktuelle Rechtsprechung des BGH
Bei der Vorbereitung und Kontrolle von Gesellschafterversammlungen sieht sich der Berater mit der Frage konfrontiert, welche formellen und materiellen Voraussetzungen für die rechtswirksame Abstimmung der Gesellschafter erfüllt sein müssen. Oft kommt es dabei schon im Vorfeld einer Versammlung zu der Herausforderung, Stimmverbote zu erkennen und regelgerecht zu handhaben, andernfalls die getroffenen Beschlüsse anfechtbar sein können und unter Umständen eine Schadensersatzpflicht auslösen. Denn ein Gesellschafter, der durch die Beschlussfassung entlastet oder von einer Verbindlichkeit befreit werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht und darf ein solches auch nicht für andere ausüben (§ 47 Abs. 4 GmbHG). Dasselbe gilt von einer Beschlussfassung, welche die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegenüber einem Gesellschafter betrifft. Diese Bestimmung ist seit Inkrafttreten des GmbH-Gesetzes 1892 unverändert, birgt aber dennoch beträchtliches Streitpotenzial, wie drei aktuelle Entscheidungen des BGH im Zusammenhang mit der Befangenheit mehrerer Gesellschafter zeigen.
I. Stimmrecht
[i]Stimmrecht als wichtiges GesellschafterrechtDas Stimmrecht ist wesentliches Ausdrucksmittel des G...