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Solidaritätszuschlaggesetz verfassungswidrig?
FG Niedersachsen stuft „Dauer-Soli” als verfassungswidrig ein
[i]FG Niedersachsen, Beschluss v. 25. 11. 2009 -7 K 143/08 NWB UAAAD-32851Das FG Niedersachsen hält mit Beschluss v. - 7 K 143/08 das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) für das Streitjahr 2007 für verfassungswidrig und hat folgenden Aussetzungs- und Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG verkündet: „Das Verfahren wird ausgesetzt; es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob das Solidaritätszuschlaggesetz vom in der für das Streitjahr geltenden Fassung verfassungswidrig ist.”
[i]KurzbegründungDas Gericht hat nach der Verkündung des Beschlusses in seiner Kurzbegründung Folgendes mitgeteilt (der Volltext wird frühestens im Januar 2010 vorliegen): „Das Gericht hält das Solidaritätszuschlaggesetz in der für das Streitjahr geltenden Fassung für verfassungswidrig. Bei der Prüfung der Frage, ob das Solidaritätszuschlaggesetz verfassungswidrig ist, ist nicht nur der Wortlaut der Art. 105, 106 GG, sondern sind auch die Materialien hinzuzuziehen. Aus den Materialien ergibt sich die Vorstellung des Gesetzgebers bei Einführung der Ergänzungsabgabe, dass eine Ergänzungsabgabe zur Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen dient; damit darf sie nach der Vorstellung des damaligen Gesetzgebers auch nur dann und nur so lange erhoben werde...