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Grenzüberschreitende Besteuerung von Abfindungen
Zwischenstaatliche Verständigungsvereinbarungen mit der Schweiz und mit Belgien ohne Bindungswirkung
Mit der Schweiz und mit Belgien existieren besondere Verständigungsvereinbarungen Deutschlands zur Besteuerung von Abfindungen. Zu beiden Verständigungsverfahren hat der BFH abweichend von den zwischen den Staaten getroffenen Verwaltungsvereinbarungen entschieden, dass Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht im Tätigkeitsstaat, sondern ausschließlich im Ansässigkeitsstaat zu besteuern sind.
Beschränkte Steuerpflicht von Abfindungen
Zu den inländischen Einkünften eines beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gehören auch steuerpflichtige Abfindungen für die Auflösung des Dienstverhältnisses, soweit die für die die zuvor ausgeübte Tätigkeit bezogenen Einkünfte der inländischen Besteuerung unterlegen haben. Dies wurde in § 49 Abs. 1 Nr. 4d EStG i. d. F. des StndG 2003 v. (BGBl 2003 I S 2645) nach Auffassung des Gesetzgebers „klargestellt”. Dieser Auffassung des Gesetzgebers, dass es sich lediglich um eine klarstellende Änderung handelt und mithin auch für vorangegangene Veranlagungszeiträume sinngemäß anzuwenden ist, hat sich der BFH mit seiner Entscheidung vom 27. 8. 2008 -...