Bewertung von Pensionsrückstellungen bei Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft
Sitzung ESt II/2009, TOP 33
Nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt hinsichtlich der Bewertung von Pensionsrückstellungen bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft Folgendes:
Bei der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft wird der (Gesellschafter-)Geschäftsführer Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft. Ein mit der übertragenden Kapitalgesellschaft bestehendes Dienstverhältnis geht auf die übernehmende Personengesellschaft über – es endet im steuerlichen Sinne nicht mit der Verschmelzung.
Eine von der Kapitalgesellschaft zugunsten des (Gesellschafter-)Geschäftsführers zulässigerweise gebildete Pensionsrückstellung ist daher von der übernehmenden Personengesellschaft fortzuführen und mit dem Teilwert gemäß § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 EStG zu bewerten.
Zusatz des LfSt:
Wenngleich auch das Dienstverhältnis nicht endet, wandelt es sich aber von einem Arbeitsverhältnis im Sinne des § 19 EStG zu einem Mitunternehmerverhältnis. Damit sind zwar in der Gesamthandbilanz keine weiteren Konsequenzen zu ziehen, in einer Sonderbilanz für den (Gesellschafter-)Geschäftsführer aber ist ein Korrekturbetrag zu berücksichtigen, weil Zuführungen zur Pensionsrückstellung, soweit sie auf nach dem Umwandlungsstichtag durch seine Tätigkeit für die Personengesellschaft erdiente Pensionsansprüche (= Vergütungen i. S. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG) entfallen, den Gewinn der Personengesellschaft nicht mindern dürfen (vgl. , BStBl II 2008, 174; , EFG 2008, 871, SIS 08 16 41; , DStRE 2002, 1292, SIS 02 96 61).
Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 1978a. 1.1-2/9 St31/St32
Fundstelle(n):
BB 2010 S. 755 Nr. 13
OAAAD-33141