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Bewertung von Grundvermögen: Vorschriften der Einheitsbewertung und der Grundbesitzbewertung
Übersicht über die Bewertungsverfahren nach altem und neuem Recht
Durch die mit dem ErbStRG zum neu eingeführte Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem 6. Abschnitt BewG ist die Bewertung von Grundvermögen nochmals komplexer geworden. Denn neben dem 6. Abschnitt BewG gelten die Vorschriften des 4. Abschnitts BewG für Zwecke der Grunderwerbsteuer auch nach dem weiter. Darüber hinaus sind auch die Vorschriften der Einheitsbewertung (1. Abschnitt BewG) für Zwecke der Grundsteuer weiterhin anzuwenden.
I. Grundstückswerte
In Einzelfällen sind für ein Grundstück somit innerhalb eines Jahres drei verschiedene Grundstückswerte nach unterschiedlichen Bewertungsverfahren zu ermitteln und per Feststellungsbescheid festzustellen, wie der nachfolgende Beispielsfall verdeutlicht.
Der Einzelunternehmer A lässt in räumlicher Nähe zum Betriebssitz seines Einzelunternehmens auf einem in 2008 erworbenen unbebauten Grundstück eine Fabrikationshalle errichten, um seine Kapazitäten auszubauen. Die Halle wird im Februar 2009 fertig gestellt. Aufgrund der Finanzkrise gründet A im Juni 2009 mit seinem Bruder B die A-B-KG, in die A sein Einzelunternehmen mitsamt dem Produktionsgrundstück und B das nötige Barvermögen zur Unterhal...