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BMF 18.11.2009 IV C 6 - S 2177/07/10004, BBK 23/2009 S. 1149

BMF: Schreiben zur Privatnutzung betrieblicher Pkw

Das BMF nimmt in einem Schreiben zur Privatnutzung betrieblicher Pkw Stellung, insbesondere zur Anwendbarkeit der 1 %-Methode, wenn der Pkw zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird .

Nach dem BMF-Schreiben ist die bloße Behauptung unzureichend, der Pkw werde privat nicht genutzt. Der Umfang der betrieblichen Nutzung [i]Nachweis der betrieb-lichen Nutzungkann aber in jeder geeigneten Form nachgewiesen werden, z. B. durch Eintragungen in Terminkalendern, Reisekostenabrechnungen und ggf. auch durch formlose Aufzeichnungen über einen Zeitraum von drei Monaten. Ist der Umfang der betrieblichen Nutzung für [i]Nachweis gilt auch für Folgejahreeinen Veranlagungszeitraum festgestellt worden, gilt dies auch für die Folgejahre.

Das BMF-Schreiben sieht hinsichtlich der Anforderungen an ein Fahrtenbuch Erleichterungen für bestimmte Berufe vor, z....