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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 06 | Lohnsteuer: Steuerrechtliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen

Das BMF hat die jüngste BFH-Rechtsprechung zur Besteuerung der Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten Gruppenunfallversicherung zum Anlass genommen, seine Verwaltungsanweisung zur steuerrechtlichen Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen auf den neuesten Stand zu bringen.

Wie es der Zufall will, haben wir heute zahlreiche Verwaltungsanweisungen zur Lohnsteuer ausgewählt. Als Nächstes geht es um die steuerliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen. Das Bundesfinanzministerium hat aktuell hierzu in einem BMF-Schreiben Stellung bezogen.

Hintergrund ist ein BFH-Urteil aus dem Vorjahr. Im Streitfall erhielt ein Arbeitnehmer Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung, die der Arbeitgeber abgeschlossen hatte. Der Arbeitnehmer verfügte über keinen eigenen Rechtsanspruch. Die Beitragszahlungen des Arbeitgebers waren nicht lohnversteuert worden. Der BFH entschied: Im Zeitpunkt der Versicherungsleistung sind die bis dahin entrichteten Beiträge als Arbeitslohn zu versteuern. Und zwar begrenzt auf die ausgezahlte Versicherungsleistung .

In dem BMF-Schreiben wird die neue BFH-Rechtsprechung umgesetzt. Das BMF ...