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Erbschaftsteuerreform: Steuersatz für nahe Angehörige vor dem Bundesfinanzhof
[i]Steuersatz für GeschwisterMit dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts sind die Steuersätze für Geschwister, Nichten und Neffen (Steuerklasse II) und entfernte Verwandte und Lebensgefährten (Steuerklasse III) drastisch erhöht worden. Jetzt steht der erhöhte Steuersatz für Geschwister erstmals auf dem Prüfstand des BFH.
[i]Aktenzeichen beim BFH: II B 168/09Im zu entscheidenden Fall hatte der Kläger von seinem Bruder 25.000 € erhalten und soll nun, genau wie Nichtverwandte, darauf 30 % Schenkungsteuer zahlen. Dies verstößt nach Ansicht des Klägers gegen den grundgesetzlich verbürgten Schutz von Ehe und Familie. Seine Klage vor dem ) blieb erfolglos. Jetzt ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen II B 168/09 beim BFH anhängig.
[i]Korn/Strahl, NWB 49/2009 S. 3807Der Entwurf eines Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sieht vor, für Angehörige der Steuerklasse II – insbesondere Geschwister, Nichten und Neffen – einen abgesenkten Steuertarif von 15 % bis 43 % einzuführen. Der abgesenkte Steuertarif soll allerdings erstmals auf Erwerbe Anwendung finden, die nach dem entstehen.