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Lohnsteuer | Hersteller einer Ware i. S. des § 8 Abs. 3 EStG
Nach dem kann Hersteller einer Ware i. S. des § 8 Abs. 3 EStG derjenige sein, der den Gegenstand selbst produziert, der ihn auf eigene Kosten nach seinen Vorgaben und Plänen von einem Dritten produzieren lässt oder der damit vergleichbare sonstige gewichtige Beiträge zur Herstellung der Ware erbringt (Fortführung des , BStBl 2003 II S. 154).
Die Entscheidung ist für konzernangehörige Arbeitgeber von erheblicher Bedeutung und führt zu einer gewissen Öffnung bei der Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG, der ja nach der Rechtsprechung des VI. Senats nur die Zuwendungen an den Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses begünstigt und Vorteile von Dritten ausschließt, um den überbetrieblichen Belegschaftshandel einzuschränken. Der wirtschaftlichen Realität entspricht es a...