Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
3. Aufl. 2009
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§ 197 Gebäude und Gebäudeteile für den Zivilschutz
Hinweis: Abschn. 42 gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts/Bewertung des Grundvermögens nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes v. , BStBl 2009 I 590, – AEBewGrV –.
Literatur: Krause/Grootens, Die neuer Grundbesitzbewertung nach dem ErbStRG – Alle wichtigen Neuerungen und erste Feststellungen – 2. Teil, BBEV 2/2009, 50; dies., Die neue Grundbesitzbewertung nach dem ErbStRG – Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder (Teil 1), BBEV 7/2009, 239; dies., Die neue Grundbesitzbewertung nach dem ErbStRG – Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder – Teil 2, NWB-EV 8/2009, 295; Hecht/v. Cölln, Sonderfälle der Grundbesitzbewertung nach dem BewG i. d. F. des Erbschaftsteuerreformgesetzes, BB 2009, 1667, s. weitere Literatur zu § 157 BewG.
1. Allgemeines
1Wörtlich übereinstimmend mit der Vorgängervorschrift des § 150 BewG gewährt § 186 BewG – wie § 71 BewG für die Einheitsbewertung – auch für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer hinsichtlich der dem Zivilschutz dienenden Gebäude, Teile von Gebäuden und Anlagen un...