Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
3. Aufl. 2009
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§ 180 Begriff der bebauten Grundstücke
III. Bebaute Grundstücke
Hinweis: Abschnitt 8 und H 8 gleich lautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts/Bewertung des Grundvermögens nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes v. , BStBl 2009 I 590, – AEBewGrV –.
Literatur: Krause/Grootens, Der Entwurf zur neuen Grundbesitzbewertung nach dem ErbStG 1 – Teil: Unbebaute und bebaute Grundstücke (Regelfälle), BBEV 3/2008, 80; dies., Die neue Grund besitzbewertung nach dem ErbStRG – Alle wichtigen Neuerungen und erste Feststellungen – 1. Teil, BBEV 1/2009, 18.
1. Bedeutung der Vorschrift
1Die im Zusammenhang mit § 178 BewG zu lesende Vorschrift enthält die gesetzliche Definition der bebauten Grundstücke. Sie stellt im Wesentlichen einen Rückgriff auf die noch für die Einheitsbewertung geltende Vorschrift des § 74 BewG dar. Die Bedeutung der Abgrenzung der bebauten von den unbebauten Grundstücken liegt in der Anwendung der für beide Grundstücksgruppen unterschiedlichen Bewertungsmethoden gem. §§ 179, 181 BewG. Für die bebauten Grundstücke hängen die in den Regelfällen – also abgesehen von der Öffnungsklausel d...