Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
3. Aufl. 2009
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§ 153 Erklärungspflicht, Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist
Literatur: Streck, Rechtswidrige Steuererklärungen zur vorläufigen Ermittlung des Grundstückswerts im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, DStR 1997, 1800 und 1998.
I. Feststellungserklärung
1. Erklärungspflicht
1Die Vorschrift normiert eine Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung. Diese dient der für die gesonderte Feststellung nach § 152 BewG zuständigen Finanzbehörde als Grundlage zur Durchführung des Feststellungsverfahrens sowie zur Entscheidung darüber, ob für die von ihm vorzunehmende gesonderte Feststellung eine weitere Feststellung von Bedeutung ist (§ 151 Abs. 1 Satz 2 BewG). Das Verlangen nach Abgabe einer Feststellungserklärung bürdet dem nach § 153 Abs. 1 Satz 1 BewG Erklärungspflichtigen (s. Rdn. 2) nicht etwa deshalb eine unverhältnismäßige Erklärungslast auf, weil schon die vom Erbschaftsteuerfinanzamt angeforderte Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungsteuererklärung nach § 31 Abs. 2 ErbStG ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände bzw. Zuwendungsgegenstände und die sonstigen für die Feststellung des Gegenstands und des Werts des Erwerbs erforderlichen Angaben zu enthalten hat. Die Erbschaftsteuererklärung versetzt insoweit nur das nach § 35 ErbStG zuständige Finanzamt...