Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
3. Aufl. 2009
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§ 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
Literatur: Crezelius, Die Erbersatzsteuer im Steuersystem, BB 1982, 323; Felix, Zur Pflicht des Steuergesetzgebers, die Sonderbesteuerung der Familienstiftungen nach dem ErbStG zu sanieren, DStZ/A 1982, 355; Kapp, Ertragsteuerrechtliche Behandlung der verrenteten Erbersatzsteuer, BB 1982, 321 ff.; Oswald, Fragen zur neuen Erbersatzsteuer, DVR 1982, 82 ff.; Troll, Erbersatzsteuer als dauernde Last, BB 1982, 1663 ff.; Sorg, Hat die Familienstiftung jetzt noch eine Überlebenschance?, BB 1983, 1620 ff.; Korezkij, Familienstiftungen im neuen Erbschaftsteuerrecht, ZEV 1999, 132.
1Durch das ErbStG 1974 sind Familienstiftungen und Vereine, deren Zweck wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren einer regelmäßigen Besteuerung unterworfen worden. Diese Besteuerung konnte erstmals zum erfolgen. Die Bestimmung des § 24 ErbStG bezweckt, den betroffenen Stiftungen und Vereinen eine Zahlungserleichterung zu gewähren. Eine echte Erleichterung würde sie allerdings letztlich nur dann darstellen, wenn man die verrenteten Steuerschulden entsprechend der einkommensteuerlichen Regelung zu § 23 ErbStG ...