Keine Steuerfreiheit für gewerbliche Einkünfte eines
Betreuers aus Aufwandsentschädigungen
Verwertungsverbot
Leitsatz
1. Aufwandsentschädigungen
für die Tätigkeit eines Betreuers, der mehr als 10 Betreuungen
führt, sind als gewerbliche Einkünfte einkommensteuerpflichtig.
3. Im Besteuerungsverfahren besteht
kein allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot für Tatsachen, die unter
Verletzung von Verfahrensvorschriften ermittelt worden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2010 S. 7 Nr. 9 DStRE 2010 S. 521 Nr. 9 EFG 2010 S. 120 Nr. 2 EStB 2010 S. 111 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 45/2009 S. 3474 SAAAD-32399
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