Bilanzielle Korrektur eines zunächst falsch erfassten
Mietkaufvertrages
Leitsatz
Wurde ein Mietkaufvertrag (im
Streitfall über einen LKW) zunächst bilanziell fälschlich als
Mietvertrag behandelt und das Wirtschaftsgut daher zu Unrecht nicht aktiviert,
so ist der Fehler im ersten noch nicht bestandskräftig veranlagten
Wirtschaftsjahr dadurch zu berichtigen, dass das Wirtschaftsgut mit dem Wert zu
aktivieren ist, mit dem es bei unterstellter von Anfang an richtiger
Bilanzierung zu Buche stehen würde.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 13/2010 S. 586 DStRE 2010 S. 415 Nr. 7 EFG 2010 S. 33 Nr. 1 KÖSDI 2010 S. 16984 Nr. 6 StuB-Bilanzreport Nr. 24/2009 S. 926 StuB-Bilanzreport Nr. 7/2010 S. 283 PAAAD-32387
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