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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 378/07 EFG 2010 S. 208 Nr. 3

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2EStG § 10 Abs. 2 Nr. 1EStG § 32 Abs. 2 Nr. 2EStG § 2 Abs. 2 DBA CHE Art. 7 Abs. 1 DBA CHE Art. 3 Abs. 1f DBA CHE Art. 5 Abs. 1 DBA CHE Art. 24 Abs. 1 Nr. 1a GG Art. 3 Abs. 1

Sonderausgabenabzug für Beiträge an Schweizerische Alters- und Hinterlassensvericherung, die auf Grund im Inland steuerfrei gestellter schweizer Einkünfte gezahlt werden müssen

Leitsatz

1. Pflichtbeiträge an eine gesetzliche Schweizerische Alters- und Hinterlassungsversicherung sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der im Inland unbeschränkt Steuerpflichtige die Beiträge für seinen Gewerbebetrieb in der Schweiz entrichten muss und die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb nach DBA-Schweiz als steuefreie Einkünfte nicht in die inländische Bemessungsgrundlage einfließen (unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften).

2. Der Kläger wird durch die Versagung des Sonderausgabenabzugs nicht doppelt belastet, da er seine Beiträge zur Altersversorgung nicht aus versteuertem Einkommen leistet.

3. Die Beiträge zur Schweizerischen Alters- und Hinterlassungsversicherung mindern in diesem Fall auch nicht die im Progressionsvorbehalt zu berücksichtigenden Einkünfte, da es sich nicht um vorweggenommene Werbungskosten handelt.

4. Die Versagung des Sonderausgabenabzugs verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 208 Nr. 3
EStB 2010 S. 113 Nr. 3
IWB-Kurznachricht Nr. 8/2010 S. 266
GAAAD-32377

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