Keine Befreiung von der Berliner Zweitwohnsteuer gem. § 2 Abs. 7 Nr. 7 BlnZwStG bei zwei gemeinsamen Wohnungen
Schätzung der ortsüblichen Miete für ein Einfamilienhaus
Leitsatz
1. Die Befreiung von der Berliner Zweitwohnsteuer nach § 2 Abs. 7 Nr. 7 BlnZwStG setzt voraus, dass die außerhalb Berlin belegene
Wohnung die einzige gemeinsame Wohnung der Eheleute ist. Nutzen die Ehegatten auch die Berliner Wohnung gemeinsam, scheidet
die Steuerbefreiung aus.
2. Hat sich das FA zur Ermittlung der ortsüblichen Miete für ein Einfamilienhaus gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 BlnZwStG entsprechend
der Rundverfügung Nr. 16/1998 ZWSt – Nr. 1 der an dem örtlichen Mietspiegel für Berlin orientiert
und auf den Mittelwert für vergleichbare Wohnungen einen Wohnqualitätszuschlag von 2,00 EUR pro Quadratmeter erhoben, ist
diese Schätzung nicht zu beanstanden.
Fundstelle(n): IAAAD-32372
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.