Vorsteuerabzug durch Mitglied einer Personenmehrheit
Leitsatz
1. Das Recht auf Vorsteuerabzug
entsteht endgültig mit der Lieferung eines Gegenstands oder der
Ausführung einer Dienstleistung an den vorsteuerabzugsberechtigten
Steuerpflichtigen, sofern die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs nicht auf
falscher Erklärung in Fällen von Betrug oder Missbrauch beruht.
2. Sowohl die Absicht, mit den
Leistungsbezügen entgeltliche Leistungen auszuführen, als auch die
Absicht, auf die Steuerfreiheit zu verzichten, muss so konkret sein, dass sie
objektiv nachweisbar ist.
3. Welche objektiven Nachweise zu
verlangen sind, kann nicht allgemein, sondern nur unter Berücksichtigung
der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beantwortet werden.
Erklärungen dessen, der den Vorsteuerabzug begehrt, reichen hierfür
allein nicht aus.
4. Entspricht die tatsächliche
Nutzung nicht der behaupteten ursprünglichen Nutzungsabsicht
(Absichtsänderung), so muss der Steuerpflichtige bei einem zeitlich engem
Zusammenhang zwischen Absichtsbekundung und Absichtsverwirklichung diejenigen
Umstände darlegen und plausibel machen, die zu der geänderten
tatsächlichen Verwendung geführt haben. Ansonsten kann i. d. R.
vermutet werden, dass die tatsächliche Verwendung auch der
Verwendungsabsicht entsprach. Diese Vermutung kann jedoch erschüttert bzw.
widerlegt werden.
5. Die spätere tatsächliche
Verwendung eines Leistungsbezugs kann ein – wesentliches – Indiz
für die bei Leistungsbezug bestehende Verwendungsabsicht des Unternehmers
sein, sofern sie zeitnah erfolgt.
6. Kommt einer Personenmehrheit keine
eigene Rechtspersönlichkeit zu und ist diese Personenmehrheit nicht zum
Vorsteuerabzug berechtigt, können die einzelnen Mitglieder der
Personenmehrheit bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs.1
UStG den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): YAAAD-32371
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.