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BFH  - VIII R 41/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 24 Nr 2, EStG § 11 Abs 1, GG Art 1 Abs 1

Rechtsfrage

Hat ein Steuerberater, der seinen Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, Forderungen, die er anlässlich einer Praxiseinbringung nach § 24 UmwStG zurückbehält und die nach der Einbringung noch zu seinem Restbetriebsvermögen gehören, als Übergangsgewinn zu erfassen oder erfolgt eine Versteuerung der Einnahmen erst bei Zufluss? - Ist in diesem Fall erforderlich, dass die zurückbehaltenen Forderungen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums realisiert werden?

: Beitrittsaufforderung an das BMF

Betriebsvermögen; Einbringung; Einnahmeüberschußrechnung; Forderung; Personengesellschaft; Übergangsgewinn; Zufluß

Fundstelle(n):
MAAAD-32336

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