BFH - III R 51/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 65 Abs 1 Nr 2, EWGV 574/72 Art 10 Abs 1 Buchst a, EWGV 1408/71 Art 13 Abs 2a, EStG § 70 Abs 2, AO § 37 Abs 2
Rechtsfrage
Revision der Beklagten: Ist § 65 EStG ein nationaler Ausschlusstatbestand im Hinblick auf den Anspruch von Differenzkindergeld für die in den Niederlanden beschäftigte alleinerziehende Klägerin, da im Beschäftigungsstaat eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung zu zahlen ist, bzw. bei entsprechender Antragstellung zu zahlen gewesen wäre?
- Revision der Klägerin: Kann von der Klägerin nur der Betrag zurückgefordert werden, den sie auch tatsächlich an Familienbeihilfe aus den Niederlanden erhalten hat?
Ausland; Differenzkindergeld; Kindergeld; Niederlande; Rückforderung
Fundstelle(n):
GAAAD-32296