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Einkommensteuer | Aufteilung der Kosten einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft
Bei einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft sind die Aufwendungen für Gemeinschaftsräume, die sowohl der eigenen Wohnnutzung des Stpfl. und seiner Familie wie auch der (entgeltlichen) Betreuung der in die Familie integrierten fremden Kinder dienen, regelmäßig nach der Zahl der der Haushaltsgemeinschaft zugehörigen Personen aufzuteilen (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7 Satz 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG).
Praxishinweise: Bei einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft werden Menschen mit erheblichen familiären Problemen unter Betreuung von Fachkräften in eine intakte Familie aufgenommen, um ihnen Zukunftsperspektiven zu eröffnen sowie eine schulische, berufliche und soziale Integration zu ermöglichen. Werden in diesem Zusammenhang Einkünfte erzielt (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bzw. ...