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BFH 07.10.2009 II R 23/08, StuB 22/2009 S. 864

Einbeziehung von Auslandsumsätzen in die Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht

Die für die Buchführungspflicht maßgebliche Umsatzgrenze i. S. des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist unter Einbeziehung der nicht umsatzsteuerbaren Auslandsumsätze zu ermitteln (Bezug: § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO).

Praxishinweise: Der in der Vorschrift des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO verwendete Begriff „Umsätze” schließt an die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes an. § 1 UStG umfasst auch die Auslandsumsätze, behandelt diese aber als nicht steuerbaren Teil des Gesamtumsatzes. Diese Einbeziehung der nicht steuerbaren Umsätze entspricht auch dem Gesetzeszweck, da diese Umsätze in die Gewinnermittlung einzubeziehen sind.

– erl –