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Gärtnerische Nutzung eines Grundstücks beim Anbau von Zuckermais
Der Anbau von sog. Zuckermais ist bewertungsrechtlich als gärtnerische Nutzung zu beurteilen (Bezug: § 22, § 34 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 48a Satz 1 Nr. 2 BewG).
Praxishinweise: Bewertungsrechtlich ist der Anbau von Zuckermais als Gemüseanbau und damit als eine gärtnerische Nutzung zu beurteilen, da die Maiskolben für den Lebensmittelhandel bestimmt sind und es sich nicht um ein Grundnahrungsmittel oder Obst handelt. Dass der Anbau im Rahmen einer landwirtschaftlichen Fruchtfolge erfolgt, ist unbeachtlich.