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StuB Nr. 22 vom Seite 827

Bilanzierungsfehler und Bestandskraft von Steuerbescheiden

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Die Fehlerdefinition

1. Das Schätzungsverfahren

„Bilanzierungsfehler bzw. falsche Bilanzen sind in aller Munde” – eine solche Aussage wäre zwar etwas übertrieben. Aber gleichwohl werden diese beiden Termini schnell einmal in die Diskussion eingeführt, ohne sich dabei um den materiellen Gehalt große Gedanken zu machen. Um dem wissenschaftlich gebotenen Definitionsvorspann Genüge zu tun, wird dann z. B. wie folgt tautologisch formuliert: „Bilanzen sind dann fehlerhaft, wenn sie nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen” .

Lässt man es bei dieser Aussage bewenden, wird der Blick über die zwingende Fehlerhaftigkeit jeder Bilanzierung verstellt. In dieser Hinsicht ist „Fehler” als systemimmanente Unrichtigkeit des Rechenwerks, wie es sich z. B. in der Bilanzsumme, in der Eigenkapital-, Fremdkapitalrelation oder im ausgewiesenen Ergebnis niederschlägt, zu verstehen. Der Grund liegt in der einfachen Erkenntnis: „Bilanzieren ist schätzen” und Schätzungen sind immer unrichtig. Bei manchen Bilanzposten ist das Schätzungsergebnis recht genau, wenn auch nicht „100 %ig”, so z. B. bei der Bewertung von Verbindlichkeiten. Bei...