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Bankrecht | Schätzgebühren in Darlehensverträgen mit Privatkunden
Eine Volksbank darf bei der Vergabe von Krediten an Privatkunden in ihren AGB keine Schätz- oder Besichtigungsgebühr erheben. Eine solche Klausel benachteiligt Kunden unangemessen und ist daher unwirksam (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Sie verstößt gegen den Grundsatz, dass Entgelte nur für vertragliche Leistungen verlangt werden dürfen. Die Prüfung der vom Kunden angebotenen Sicherheiten (hier die Schätzung und Besichtigung des Beleihungsobjekts) erfolgt nur im Interesse der Bank. So ist eine Bank nicht verpflichtet, die Gründe für die Bewilligung eines Kredits offenzulegen. Die beklagte Bank hatte unter Berufung auf ihre AGB gegenüber privaten Darlehensnehmern eine „Schätzgebühr/Besichtigungsgebühr” für die Wertermittlung von Beleihungsobjekten in Höhe von 260 € vereinbart. Außerdem verlangt die beklagte Volksbank ...