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Einkommensteuer | Abfindung wegen Änderung der Arbeitszeit als begünstigte Entschädigung
Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Abfindung, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsvertrags unbefristet reduziert, kann darin nach dem eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung i. S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegen (Klarstellung der Rechtsprechung).
Der BFH folgt der Auffassung im Schrifttum, das eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG auch bei einer Änderungskündigung vorliegen kann. Die beiden weiteren Voraussetzungen, dass es zu einer Zusammenballung von Einkünften gekommen sein muss und dass die Änderung des Arbeitsvertrags unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck erfolgt ist, dürften leicht zu belegen sein. Eine Zusammenballung von Einkünften ist meist offenkundig und nur dann fraglich, wenn eine Ab...