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Einkommensteuer | Vorliegen einer gewerblichen Verpachtung
Nach dem reicht es für die Anerkennung der gewerblichen Verpachtung aus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände verpachtet werden. Hierzu zählt bei einem Handwerksbetrieb nicht das jederzeit wiederbeschaffbare Werkstattinventar.
Die Betriebsverpachtung ist wegen des von der Rechtsprechung geschaffenen Verpächterwahlrechts ein ausgezeichnetes Gestaltungsinstrument, den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe oder -veräußerung autonom zu beeinflussen und ihn in ein Jahr zu verlegen, in dem der altersbedingte Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beansprucht werden kann oder in dem die Steuerlast erträglich ist. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dem Pächter alle wesentlichen Betriebsgrundlagen zur Nutzung zu überlassen und sich dazu unter Um...