RechZahlV § 23
Abschnitt 4: Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung – Formblatt 2
§ 23 Provisionserträge – Posten 5
1Als Provisionserträge sind Provisionen und ähnliche Erträge aus Dienstleistungsgeschäften auszuweisen. 2Zu den Erträgen gehören auch Kontoführungsgebühren.
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IAAAD-32132