RechZahlV § 20
Abschnitt 3: Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz – Formblatt 1
Unterabschnitt 2: Posten der Passivseite
§ 20 Unwiderrufliche Kreditzusagen – Posten 1 unter dem Strich
Als Unwiderrufliche Kreditzusagen sind alle unwiderruflichen Verpflichtungen, die Anlass zu einem Kreditrisiko geben können, zu vermerken.
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IAAAD-32132