Betrieblich angebotene Vorsorgeuntersuchungen für krankenversicherte Arbeitnehmer als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Leitsatz
Die Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen der leitenden Angestellten bei einem von dem Arbeitgeber ausgewählten Facharzt,
der ihm anonymisierte Auswertungen über die Gesamtheit der Befunde mitteilt, stellt keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung
dar, sondern erfolgt im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse.
Die Ausübung eines Zwangs zur Teilnahme an dem Untersuchungsprogramm ist kein notwendiges Kriterium für die Annahme eines
vorrangigen Interesses des Arbeitgebers.
Fundstelle(n): DStZ 2009 S. 906 Nr. 24 EFG 2010 S. 137 Nr. 2 FAAAD-31790
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