Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze aus einer Tätigkeit als Zauberkünstler
Leitsatz
Eine die Zauberei ausübende Künstlerin erbringt eine einer Theatervorführung vergleichbare Darbietung, die dem ermäßigten
Steuersatz unterliegt.
Unter dem Begriff der Theatervorführung im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 7a. UStG sind nicht nur die Aufführungen von Theaterstücken,
Opern und Operetten zu verstehen sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst und des Varietees bis
hin zu den Puppenspielen.
Die Neufassung des § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG begünstigt die neben den Leistungen der Theater und den Veranstaltungen von Theatervorführungen
auch die Leistungen von Solisten, die ihrer Leistungen direkt für die Öffentlichkeit erbringen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): RAAAD-31478
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