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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - 4 V 292/2009 EFG 2010 S. 471 Nr. 6

Gesetze: HGB § 272 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4

Agio-Beträge des atypisch stillen Gesellschafters für seine Beteiligung an der AG und atypisch stillen Gesellschaft

Leitsatz

Der vom atypisch stillen Gesellschafter für die Aufnahme in die AG und atypisch stille Gesellschaft zu erbringende Agio-Betrag ist steuerlich als Betriebseinnahme der AG zu behandeln.

§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB ist auf eine Aktiengesellschaft und atypisch stille Gesellschaft nicht anwendbar, da diese eine Personengesellschaft ist.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 471 Nr. 6
ZAAAD-31471

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