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IWB Nr. 21 vom Seite 1027

Veranstaltung des Gesprächskreises Rhein-Ruhr Internationales Steuerrecht e. V. zum Thema „Erbschaftsteuerreform und Unternehmensentscheidungen”

von Dipl.-Kffr. Isabel Gabert, LL.M. (wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Steuerrecht, Ruhr-Universität Bochum)

Am fand an der Ruhr-Universität Bochum eine Podiumsdiskussion des Gesprächskreises Rhein-Ruhr Internationales Steuerrecht e. V. zum Thema „Erbschaftsteuerreform und Unternehmensentscheidungen” statt, die zugleich eine Veranstaltung des Bochumer Steuerseminars für Praktiker und Doktoranden war. Das Podium war besetzt durch Dr. Ullrich Fechner (Geschäftsführer der Profunda Verwaltungs-GmbH), Frau Gerda Hofmann (Regierungsdirektorin des Bundesministeriums der Finanzen), Prof. Dr. Roman Seer (Lehrstuhl für Steuerrecht der Ruhr-Universität Bochum) und Herrn Hermann-Ulrich Viskorf (Vizepräsident des Bundesfinanzhofes). Die Leitung der Diskussion und Präsentation der Fallbeispiele wurde von Prof. Dr. Winfried Schulte (Steuerpartner der KPMG Essen) übernommen. Themenschwerpunkte der Diskussion bildeten die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des BVerfG und die Regelungen zur Besteuerung der Unternehmensnachfolge. Hauptkritikpunkte waren die hohen Freibeträge und der hohe Verwaltungsaufwand der Erbschaftsteuer sowie die Komplexität der Bewertung.

I. Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des BVerfG

Mit dem Beschluss v. - 1 BvL 10/02, BStBl 2007 II S. 192