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IWB Nr. 21 vom Seite 1035 Fach 6 Israel Gr. 2 Seite 50

Israelische Steuerabkommen

Lilach Asherov-Rubin , und Alon Kaplan und (bearbeitet und übersetzt von Susanna von Bassewitz)

Israel feierte dieses Jahr seinen 60. Geburtstag. Trotz seines jungen Alters hat Israel bereits 47 bilaterale Abkommen zur Verhinderung von Doppelbesteuerung abgeschlossen. Mehrere andere stehen unter Verhandlung oder anhängiger Gültigkeitsprüfung. Die große Mehrheit von Israels Abkommen basieren auf dem OECD-MA. Obwohl Israel weder an die OECD-Kommentare, noch an die Publikationen der OECD zur internationalen Besteuerung gebunden ist, ziehen die israelischen Gerichte bei der Auslegung der Abkommen diese bei. Nach der Ratifikation eines Abkommens geht dieses innerstaatlichem Recht vor.

I. Rolle der Steuerabkommen

Die Steuerabkommen legen die Regeln zur Zuteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den einzelnen Vertragsstaaten fest. Das Recht eines bestimmten Staates zur Steuererhebung kann primär, übrigbleibend oder exklusiv sein. Wenn einem Staat das primäre Recht zur Steuererhebung zusteht – auch „the right of first bite” genannt (normalerweise der Quellenstaat) –, darf auch der andere Staat (normalerweise der Ansässigkeitsstaat) Steuern erheben, unter dem Vorbehalt des Verbots der Doppelbesteuerung desselben Einkommens.

Ein Anknüpfungspunkt aller Steuerabkommen...