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Fahrzeuggestellung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer: vGA oder Arbeitslohn?
Wird einem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt und dieses auch für Privatfahrten genutzt, stellt sich die Frage, ob der Nutzungsvorteil zu Arbeitslohn (betriebliche Veranlassung) oder zu einer vGA (gesellschaftsrechtliche Veranlassung) führt.
Der Unterschied liegt auch in der Bewertung der Nutzungsvorteile. Im Falle des Vorliegens einer vGA ist der Vorteil mit dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags zu bewerten ( = Kurzinfo StuB 2008 S. 359). Liegt Arbeitslohn vor, gelten die lohnsteuerlichen Bewertungsregelungen (1 %-Regelung bzw. Fahrtenbuchmethode). Nur bei Vorliegen von Arbeitslohn kann sich eine Lohnsteuerhaftung nach § 42d EStG ergeben.
Nach dem (BFH/NV 2009 S. 1311 = Kurzinfo StuB 2009 S. 509) liegt, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung nutzt, Arbeitslohn (und keine vGA) vor. Die Bewertung des geldwerten Vorteils richtet sich nach § 8 Abs. 2 Satz 2 ff. EStG.
Dagegen ist eine vertra...