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Einkommensteuer | Kein Gestaltungsmissbrauch bei gleichzeitigem Verkauf und Wiederkauf von Wertpapieren
Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wiedergekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i. S. von § 42 AO (Bezug: § 42 AO; § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).
Praxishinweise: Ein Spekulationsgeschäft liegt vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Spekulationsverluste werden also steuerlich nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums realisiert worden sind. Dabei schreibt § 23 Abs. 3 Satz 8 und 9 EStG bereits eine eingeschränkte Verlustnutzung vor und will damit missbräuchliche Gestaltungen verhindern. Das Motiv, mit dem Verkauf und Wiederkauf Steuern zu sparen, führt deshalb nicht zu einer missbräuchlichen Gestaltung; es handelt sich um zwei separat z...