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Allgemeines | Änderung verschiedener EU-Richtlinien im Bereich der Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften
Durch die Richtlinie 2009/109/EG vom werden die Richtlinien 77/91/EWG (Aktiengesellschaften), 78/855/EWG (Verschmelzung von Aktiengesellschaften), 82/891/EWG (Spaltung von Aktiengesellschaften) sowie die Richtlinie 2005/56/EG (Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten) geändert.
Betroffen von den Änderungen ist hauptsächlich die Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen. Bis zum haben die Mitgliedstaaten die Änderungen in nationales Recht umzusetzen. Die Änderungsrichtlinie ist im Amtsblatt vom , L 59, Seite 14 ff. veröffentlicht.