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Bilanzierung | Bewertung von Pensionsrückstellungen
Nach der Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern v. wird bei der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft der (Gesellschafter-)Geschäftsführer Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft. Ein mit der übertragenden Kapitalgesellschaft bestehendes Dienstverhältnis geht auf die übernehmende Personengesellschaft über. Eine von der Kapitalgesellschaft zugunsten des (Gesellschafter-)Geschäftsführers zulässigerweise gebildete Pensionsrückstellung ist daher von der übernehmenden Personengesellschaft fortzuführen und mit dem Teilwert gem. § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG zu bewerten. Wenngleich auch das Dienstverhältnis nicht endet, wandelt es sich aber von einem Arbeitsverhältnis i. S. des § 19 EStG zu einem Mitunternehmerverhältnis. Damit sind zwar in der Gesamthandsbilanz keine weiteren ...