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Bayerisches Landesamt für Steuern 23.10.2009 S 2174.1.1-5/16 St 33/St32, NWB 46/2009 S. 3557

Bilanzierung | Lifo-Methode bei der Bewertung von Tabakwaren

Bei der Bewertung von Tabakwaren vertritt das Bayerische Landesamt für Steuern mit Verfügung v. folgende Rechtsauffassung: Die Lifo-Methode ist, insbesondere auch bei der Bewertung von Zigarettenvorräten, weiterhin zulässig. Das (nicht veröffentlichte) ändert hieran nichts. In diesem Urteil hatte das Finanzgericht bei einem Zigarettengroßhändler die Anwendung der Lifo-Methode versagt. Das Finanzgericht begründete seine Entscheidung damit, dass in dem zu entscheidenden Fall die Lifo-Methode den übergeordneten Grundsätzen der Rechnungslegung widerspreche, weil bei einem Tabakwarenhändler, der einen Großteil seiner Waren über Automaten vertreibe, Zigaretten mit Preisen bewertet würden, die schon längst deshalb nicht mehr vorhanden se...