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BFH 20.08.2009 V R 70/05, NWB 46/2009 S. 3556

Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft einer Industrie- und Handelskammer

Nach dem das als Nachfolgeentscheidung zum , Salix, UR 2009 S. 484 ergangen ist, kann die Bundesrepublik Deutschland Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG von der Steuer befreit sind (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken), nur durch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gem. Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 der 6. EG-RL als Tätigkeiten „behandeln”, die diesen juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen.

Anmerkung:

Das Urteil ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Es handelt sich um die Folgeentscheidung zu dem unlängst ergangenen „Salix”-Urteil des EuGH. Danach war vorgegeben, dass entgegen dem bisherigen Verständnis unter richtlinienkonformer Auslegung des § 2 Abs. 3 UStG juristis...