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KSR Nr. 11 vom Seite 11

Faktorverfahren bei Arbeitnehmer-Ehegatten ab 2010

Alternative zu den bisherigen Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV

Heinz-Willi Schaffhausen

Nach bisheriger Rechtslage haben Arbeitnehmer-Ehegatten die Möglichkeit, zwischen den beiden Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV zu wählen. Nach Auffassung der Bundesregierung wurde gerade die Lohnsteuerbelastung in der Steuerklasse V vom geringer verdienenden Ehegatten oftmals als zu hoch empfunden, was sich nicht selten hemmend auf eine Beschäftigungsaufnahme auswirkte. Dieses Problem aufgreifend, hat der Gesetzgeber zum das sog. Faktorverfahren (§ 39f EStG) eingeführt.

Bisheriges Verfahren

Bisher sieht der gesetzliche Grundfall (§ 38b Satz 2 Nr. 4 EStG) vor, dass die Ehegatten in die Steuerklassenkombination IV/IV eingereiht werden. Dieser Kombination liegt der Gedanke zugrunde, dass beide Ehegatten annähernd gleiche Bruttoarbeitslöhne beziehen.

Alternativ dazu besteht für die Eheleute die Option zur Steuerklassenkombination III/V. Dabei wird unterstellt, dass der besser verdienende Ehegatte (Steuerklasse III) ca. 60 % des Gesamtarbeitslohns beider Ehegatten bezieht.

Das neue Faktorverfahren

Im Faktorverfahren wird im ersten Schritt für beide Ehegatten die Lohnsteuer nach der Steuerklasse IV ermittelt. Im zweiten Schritt wird durch die Anwendung des Faktors auf die nach Steuerklasse IV ermittelte Lohnsteuer ...