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NWB-EV Nr. 11 vom Seite 417

Änderungen bei Vorsorgeregelungen nach dem Patientenverfügungsgesetz

Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen für Bürger und Ärzte

Von Dr. Claus-Henrik Horn, Düsseldorf

Nur 7 % der deutschen Bevölkerung haben eine Patientenverfügung errichtet, lediglich 3 % eine Vorsorgevollmacht und 6 % beides. 84 % haben daher keinerlei rechtliche Vorsorge getroffen. Das hat eine Umfrage des forsa-Instituts ergeben, ausgewertet von Hommerich Forschung. Das am in Kraft getretene Patientenverfügungsgesetz gibt endlich Bürgern und Ärzten die erforderliche Rechtssicherheit (Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts, verkündet am ). Es ist daher zu hoffen, dass mehr Deutsche mit einer Patientenverfügung vorsorgen.

I. Folgen unzureichender rechtlicher Vorsorge

Kann sich jemand nicht mehr äußern und somit handeln, kann er für sich selbst keine Entscheidungen mehr treffen. Auslöser können Unfälle, Demenz-, psychische oder weitere Erkrankungen sein. Früher wurden Betroffene entmündigt, wenn sie ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen konnten. Heute bestellt das Gericht für sie einen Betreuer (§ 1896 BGB). Ein Betreuter kann weiterhin geschäftsfähig sein, muss es aber nicht. Das Gericht bestimmt zum Betreuer durchaus eine Person aus dem näheren Umfeld des Patienten. Möglich ist aber auch ein sog. Berufsbetreuer, ein ...