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NWB-EV Nr. 11 vom Seite 411

Verkauf wertloser Optionsscheine

Besteuerung von Verlusten durch den Verkauf von wertlosen Optionsscheinen vor deren Verfall

Dr. Andreas Striegel, Miami, Frankfurt und Dr. Daniela Rothe, Frankfurt

Nach dem NWB XAAAC-78609 stellt der Verfall eines Optionsrechts kein Termingeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG dar; Verluste in Form der vergeblichen Anschaffungskosten für das Optionsrecht stellen keine einkommensteuerrelevanten Verluste aus Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG dar. Ein steuerbarer Veräußerungsverlust kann nach Auffassung der Kurzinfo ESt 21/2009 NWB EAAAD-24859 auch nicht durch einen – wirtschaftlich bedeutungslosen – Verkauf der Optionsscheine am letzten Handelstag erreicht werden.

I. „Gewährung” von Optionen

Der Kauf von Optionen ist die Einräumung eines Rechts gegen Entgelt. Optionen sind Termingeschäfte, d. h. es besteht das vertragliche Recht, aber nicht die Pflicht, einen bestimmten Betrag eines zugrundeliegenden Instruments (bspw. Wertpapiers) zu einem festen Preis (Basispreis) während (USA) oder am Ende (Europa) einer bestimmten Laufzeit zu erwerben oder zu veräußern. Im ersten Fall spricht man von Call-Option und im zweiten Fall von Put-Option. Der Käufer schafft das Recht an und trägt Anschaffungskosten in Form einer Optionsprämie, der umgekehrte Fall gilt für die Put-Option. Er kann sein ...