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Der Zinsvortrag nach § 4h EStG bei Umstrukturierungen
Die Auswirkungen von Umstrukturierungen auf den Zinsvortrag
[i]Dörr, NWB 27/2009 S. 2050; Feldgen, NWB 14/2009 S. 998; Schultes-Schnitzlein/Miske, NWB F. 4 S. 5357; Geißelmeier/Bargenda, NWB F. 4 S. 5329Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist der Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen durch § 4h EStG eingeschränkt worden. Nicht abziehbare Zinsaufwendungen können im Wege eines Zinsvortrags in spätere Wirtschaftsjahre vorgetragen werden. Hinsichtlich des Untergangs von Zinsvorträgen sieht das JStG 2009 eine weitere Verschärfung vor. Nunmehr ist § 8c KStG auf den Zinsvortrag einer Mitunternehmerschaft entsprechend anzuwenden, soweit an dieser unmittelbar oder mittelbar eine Körperschaft als Mitunternehmer beteiligt ist. Die Analyse der zum Untergang eines Zinsvortrags führenden Tatbestände, insbesondere in Umwandlungsfällen, ist Gegenstand dieses Aufsatzes. Der ebenfalls durch das JStG 2009 eingeführte § 2 Abs. 4 UmwStG wird nicht behandelt.
I. Begriff des Zinsvortrags
1. Entstehung und Feststellung eines Zinsvortrags
[i]Nicht abziehbare ZinsaufwendungenNach § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Betriebs abziehbar in Höhe des Zinsertrags, darüber hinaus nur bis zur Höhe von 30 % des steuerlichen EBITDA. Nicht abziehbare Zinsaufwendungen sind in die folgenden Wirtschaftsjahre vorzutragen (§ 4h Abs. 1 Satz 2 EStG). Gemäß § 4h Abs. 1 Satz 3 EStG er...