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Arbeitshilfe - Stand: 29.02.2024

Vorschriften zu Einheitsbewertung und Grundbesitzbewertung - Übersicht

Ingo Krause und Mathias Grootens

Mit dem ErbStRG wurde für die Bewertung von Grundvermögen zum die Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem 6. Abschnitt BewG eingeführt. Die Vorschriften sind auch für Zwecke der Grunderwerbsteuer anzuwenden.

Darüber hinaus sind auch die Vorschriften der Einheitsbewertung (1. Abschnitt BewG) für Zwecke der Grundsteuer noch bis zum anzuwenden.

In der nachfolgenden Übersicht werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der einzelnen Bewertungsverfahren aufgelistet, um einen schnellen und zielgenauen Überblick über das jeweilige Bewertungsverfahren zu geben.

  • Grundbesitzbewertung von Grundvermögen: Vorschriften der Einheitsbewertung und der Grundbesitzbewertung

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